Fiat Justitia Ruat – Teil 1

Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken - sagt man. In einem Staat gehört die Justiz zumindest auf jeden Fall "mit zum" Kopf

Zu diesem Thema habe ich wirklich viele Gedanken, entsprechend viel zu sagen und werde es daher auf mehrere Teile aufteilen. Hier zunächst einmal „Teil 1“ als „Allgemeine Betrachtung“:
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Diktaturen sind keine Seltenheit.

Nicht, wenn man sich die Welt heute ansieht. Schon gar nicht wenn man einen Blick in die Geschichte wirft.

Eine der grausamsten der jüngeren Vergangenheit war zweifellos das Nazi-Regime.

Ausgehend von Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Daraus ist auch ein Schuldbewusstsein entstanden, welches die zwischenzeitlich vierte Generation betrifft.

Es hat zu zwei Stehsätzen geführt, die beide richtiger nicht sein könnten:

Nie wieder!“

und

„“Wehret den Anfängen!“

Auch die Aufarbeitung dieser schrecklichen Vergangenheit ist immer noch nicht abgeschlossen.

Die Restitution geraubten Eigentums läuft schleppend, immer noch, weil – mit jedem Jahr das vergeht – naturgemäß weniger Überlebende, aka Anspruchsberechtigte, gibt und die Hoffnung steigt das Raubgut doch noch behalten zu können.

Beschädigt zumindest ein wenig die Glaubwürdigkeit der Ernsthaftigkeit einer angeblichen Schuldeinsicht?

Da wo es nicht um das Behalten von Vermögenswerten geht nimmt diese „Aufarbeitung“ hingegen teilweise skurrile Formen an.

Jetzt noch, längst verwirrte, alte Menschen, meist schon in ihren 90ern vor Gericht zu schleppen, nachdem man 61 Jahre lang weggeschaut hat, mutet erbärmlich an.

Dabei kleinen Buchhaltern vorzuwerfen, sie hätten erkennen müssen was sie da so penibel und dienstbeflissen verwalten und wären daher verpflichtet gewesen sich gegen ein Regime zu stellen, dass es ihre eigene Existenz, ihre eigenen Leben gefährdet oder gekostet hätte, ist – vorsichtig ausgedrückt – absurd.

Ich plädiere ausdrücklich für ein (wirklich ernst gemeintes!) Wehret den Anfängen, damit so etwas in unserer Gesellschaft Nie Wieder passieren kann.

Das menschenverachtende Unrechtsregime der Nationalsozialisten ruhte aber nicht nur auf den Schultern von Schergen, Schlägern, Parteisoldaten, Generälen, Opportunisten und Denunzianten.

Wie man gesehen hat, vertritt die Nachfolge-Staatsmacht sogar die Ansicht, dass selbst „kleine Buchhalter“ zur Verantwortung gezogen werden sollen.

So richtig das auf der einen Seite ist, diese Botschaft: „Ganz gleich in welcher Funktion du dich befindest, wenn du dich am Erfolg eines verbrecherischen Regimes beteiligst, musst du damit rechnen irgend wann zur Verantwortung gezogen zu werden“ – so hakt diese Doktrin doch auf der anderen Seite.

Aus zwei Gründen:

1.: Weil der Mensch dazu tendiert, wenn er sich in einem solchen System wieder findet, nicht davon auszugehen, dass es zusammenbrechen wird und er sich zu Lebzeiten für seine Handlungen verantworten muss

und, – wenn nicht sogar vor Allem:

2.: Die Taten einer Gruppe der wichtigsten Träger, der absolut unverzichtbaren Komplizen dieser Verbrecher, ohne deren Tun die Nazis kein Jahr „überlebt“ hätten, bisher weder in konkreten Fällen auch nur angesprochen – noch und geschweige denn aufgearbeitet wurden.

Vor allem aber: Es wurden keinerlei Vorkehrungen getroffen, damit sich Mitglieder dieser Gruppe, „Nie Wieder“ an irgendwelchen Staatsverbrechen beteiligen.

Ich spreche von der Justiz.
In erster Linie von Richtern.

Aber auch von Staatsanwälten.
(….und wenn man es für angebracht hält selbst kleine Buchhalter für ihre Rolle im NS-Regime zur Verantwortung zu ziehen, wie verhält es sich dann mit Mitgliedern des Strafvollzugs.)

Ohne Staatsanwälte und Richter hätte das Regime von Adolf Hitler nicht überleben können.

Immerhin hat es durch deren Dienstfertigkeit genug Grauenvolles unter dem „Deckmäntelchen des Rechts“ gegeben.

Nicht ein Einziger! aus dieser Berufsgruppe wurde für die von ihm angestrebten oder gefällten Unrechtsurteile zur Rechenschaft gezogen.

Kein einziger Mord, der „im Namen des Volkes“ veranlasst worden war, gesühnt.

Natürlich hängt das mit dem Dogma einer „unabhängigen Justiz“ zusammen.
Zumindest Richter dürfen nicht unter den Einfluss der Staatsmacht gebracht werden.

Aber sie müssen unter dem Einfluss ihres Gewissens bleiben oder gebracht werden.

So manchem Gewissen kann man nur „auf die Sprünge helfen“ wenn ein Zuwiderhandeln mit Sanktionen bedroht ist.

Die „Unbeeinflussbarkeit der Justiz“ darf keine Entschuldigung dafür sein, dass diesen wichtigsten Säulen der Gesellschaft Narrenfreiheit gewährt wird.

Dass die Politik keinen direkten Einfluss auf die Richter nehmen darf, kann nicht bedeuten, dass es akzeptabel wäre, wenn sich die Richter aus persönlichen, opportunen Gründen in die Dienste der Interessen der Politik stellen.

Genau das aber war nicht nur während der Nazis der Fall, sondern wurde auch danach aufrecht erhalten und ist auch noch heute so.

Bis heute wurde kein einziger Richter, selbst wenn ihm nachträglich nachgewiesen wurde, dass er ein Urteil aus, ganz gleich welchen, „niederen Beweggründen“, gefällt hat, zur Rechenschaft gezogen.

Kein Einziger!

Beispiele dafür wie selbstherrlich, ignorant, borniert, ja selbst menschenverachtend Richter auch heute noch in „ihren Gerichtssälen“ agieren, gibt es wie Sand am Meer.

Das ist nicht verwunderlich.

Das ist menschlich.

Gesetze sind aber dazu da um selbst für „wenig Verwunderliches“ und sogar einfach „nur Menschliches“ Regeln und damit Grenzen zu setzen – bzw. für Verstöße Sanktionen festzulegen.

Das kann nicht erst dann beginnen, wenn sich wieder irgend ein Despot in den Besitz der Macht bringt.

Ich bin mir zu 100% sicher, dass wir alle, ab dem Tag ein klein wenig besser schlafen können, wenn der erste Richter, für etwas das er in seinem Gerichtssaal getan (oder unterlassen) hat, mit einer empfindlichen Strafe getroffen wird oder sogar eine Zelle neben jenen bezieht, die er davor ins Gefängnis geschickt hat.

Wenn ich schon keine „Patentlösung“ aus dem Ärmel zu schütteln vermag, dann habe ich doch einige Grund-Parameter auf die man sich hoffentlich ohne Diskussion einigen kann.

Der „Rest“ wäre dann, einem „3 x 3 Sudoku“ gleich, durch Logik zu ergänzen.

Dazu gibt es gewiss klügere Menschen als mich.

  1. Wir haben eine Gesellschaft in welcher Kirche und Staat getrennt sind. (Und das ist, wie man gerade in jüngster Zeit sieht, auch gut so.)
    Damit fällt aber die Religion, die Kirche als „oberste moralische Instanz“ einer Gesellschaft, unserer Gesellschaft, weg.
    Ich denke dass man wenig Widerspruch ernten wird, wenn man sagt:
    „Staatsanwälte und Richter haben gemeinsam die Funktion der obersten moralischen Instanz einer sekulären Gesellschaft“
    Den Staatsanwälten obliegt die Vorabprüfung einer Anschuldigung und dann die Argumentation weshalb sie darin einen Bruch der moralischen Integrität eines Landes sieht – den Richtern sodann die Klärung der Frage ob die Staatsanwaltschaft mit dieser Einschätzung recht hatte, und für den Fall dass dem so ist, die Festlegung einer adäquat erscheinenden Strafe.
  2. Es sollte eigentlich ebenso selbstverständlich sein, dass die „weisungsgebundenen“ Staatsanwälte von den (zumindest theoretisch) weisungs-un-gebundenen“ Richtern auch räumlich getrennt arbeiten.
    Selbstverständlich sollte sein, dass die Tatsache, dass Richter ihr ganzes Berufsleben Tür an Tür mit den Staatsanwälten verbringen, für eine tatsächlich „neutrale und unbeeinflusste Beurteilung“ der vorgebrachten Anschuldigungen kontraproduktiv ist.

    Es sollte „Staatsanwalt gegen Verteidiger“ sein – mit dem „Richter als neutralen Dritten“.
    Ist es aber nicht.

    Nicht nur die räumliche Nähe. Dazu kommt der gleiche Arbeitsplatz (auch außerhalb der Verhandlungen) und sogar die „gleiche Kleidung“ (Richter und Staatsanwälte erscheinen in sehr ähnlichen Talaren).
    Das muss einen Missstand begünstigen, welcher sich auch in der täglichen Praxis zeigt.
    Die Realität ist:

    Staatsanwaltschaft geht gemeinsam mit dem Richter auf den Angeklagten „los“, zwei Teile von einem Team, und es ist bloß so, dass eine Hälfte dieses Teams die Anschuldigungen vorbringt und die andere Hälfte das Urteil spricht.

    Eine ganz deutliche räumliche Trennung von Staatsanwaltschaft und Richtern ist für eine funktionierende Justiz und die Chance auf gerechte Urteile ebenso unabdinglich, wie eine „Entkoppelung“ von bestimmten Staatsanwälten die in die Verhandlungen von den immer gleichen Richtern entsandt werden.

    Bei den Rechtsanwälten und Verteidigern ist diese Zufälligkeit durch die Dezentralisierung des „Angebotes“ gegeben, bei der zentral gesteuerten Staatsanwaltschaft müsste man das Equilibrium durch eine Art „Zufallsgenerator“ schaffen.
    Zusätzlich und im Allermindesten sollte eine der beiden Seiten (Richter oder Staatsanwälte) den eigentlich ohnehin anachronistischen Talar aufgeben müssen.
    Vorzugsweise beide.

  3. Der Talar erhebt den Richter/Staatsanwalt auch „über“ den Normalbürger der sich vor Gericht zu verantworten hat.

    Das aber ist schon im Sinne eines weiteren Argumentes ein Unding:
    Richter/Staatsanwälte präsentieren sich damit als „abgehoben und losgelöst vom normalen Leben der Sterblichen“, als „Bewohner eines erhabenen Elfenbeinturmes genannt Justiz“ – sollen aber gleichzeitig den Auftrag erfüllen, Situationen, Ereignisse, Handlungsweisen, Reaktionen etc. zu beurteilen, welche im ganz normalen Alltag der Menschen entstehen?

    Die Dritte Forderung lautet daher, dass Richter eine profunde Lebenserfahrung vorweisen müssen sollten, bevor sie sich anschicken Alltagssituationen zu beurteilen.

    Wenn Richter die „ultimative moralische Instanz unserer Gesellschaft“ sein sollen (und das sollen sie doch?) dann müssen sie aber auch die Moral unserer Gesellschaft in der harschen, täglichen Praxis intensiv kennen gelernt haben, bevor sie diese beurteilen können?

    Ansonsten bleibt die Justiz das was sie derzeit ist: „Eine wirklichkeitsfremde Traumwelt die sich über die harsche Realität des Alltages zu erheben versucht.“

    Ein Gedanke dem ich persönliches Einiges abgewinnen kann ist Rechtsanwälte dazu zu verpflichten zB drei mal im Leben jeweils ein Jahr als eine Art „Sabbatical“ der Gesellschaft als Richter zu dienen.
    Alternativ dazu zB zwischen ihrem 60. und 70. Lebensjahr 5 Jahre als Richter zu arbeiten.

    Ein etwas radikalerer Vorschlag wäre, verurteilten Straftätern in der Haft die Ausbildung zum Richter zu ermöglichen!
    Da hätte man dann wenigstens die Garantie, dass Menschen, welche tatsächlich und sicher beide Seiten der Medaille kennen, dieses wichtige Amt bekleiden.

  4. Im direkten Anschluss an Punkt 3 muss auch die nächste Forderung entstehen:
    Jene nach einer profunden Ausbildung.

    Der akademische Grad des „Magister“ ist zu nichts weiter als ein Nachweis verkommen, dass eine Person gewisse einschlägige Literatur auf einem ansatzweise akademischen Niveau gelesen und dann bewiesen hat, diese -zumindest mehr oder weniger- verstanden zu haben.

    Es ist keinerlei Indiz dafür, dass diese Person auch zu eigenständigen Gedanken auf einem solchen „akademischem Niveau“ in der Lage ist.

    Der Nachweis dafür wird erst im Zuge einer Doktorarbeit, der Dissertation, erbracht.
    Zusätzlich zur Lebenserfahrung sollte aber die Fähigkeit zu eigenständigen Gedanken, im speziellen Fachgebiet der Justiz, in der Lage zu sein, eigentlich eine Mindestvoraussetzung sein, um als Richter über Schicksale entscheiden zu können.

    Im Grunde genommen sollte auch von der Staatsanwaltschaft desgleichen gefordert werden.
    Im Mindesten um eine gewisse Grund-Sicherheit zu haben, dass die Staatsanwaltschaften den Terminplan der Richter nicht mit allzu vielen Anklagen zupflastern welche sich dann (für einen adäquate Voraussetzungen mitbringenden Richter) als letztlich unsinnig herausstellen.

  5. Ein großes Manko der Justiz ist der Zynismus, welcher sich bis zur Menschenverachtung aller Personen welche nicht der elitären „Kaste der Justiz“ angehören, steigert.
    Menschen, Angeklagte, deren Familien, Umfeld aber natürlich auch Opfer nur als „lästige Akten“ zu betrachten welche man „abzuarbeiten“ hat, ist inakzeptabel.

    Wer im „Akkord arbeiten“ muss, wird korrespondierend zu dem alten Spruch abstumpfen müssen:
    „Macht korrumpiert – Absolute Macht korrumpiert absolut“.
    Richter haben derzeit „absolute Macht“.
    Ganz gleich was sie anstellen, wie nachlässig oder gar fahrlässig sie allenfalls sogar vorsätzlich in ihrer Arbeit vorgehen, es hat keinerlei Konsequenzen für sie.
    Das muss aufhören.

    Um dieses Ziel zu erreichen, schlage ich folgende Maßnahmen vor:

    (5 a) Eine finanzielle Haftung durch zB eine Versicherung.
    Viele Berufe welche im Zuge ihrer Tätigkeit große und damit teure Schäden verursachen können, unterliegen der Verpflichtung eine adäquate „Haftpflichtversicherung“ vorweisen zu können.
    Ärzte zB.
    Auch ein akademischer Beruf bei dem der Patient dem Arzt und dessen Sachverstand, Wissen, Aus- & Weiterbildung ebenso vertrauen können muss, wie es sich der Bürger bei Gericht erwarten können sollte.

    Im Augenblick haben wir eine Situation wo der Staat für Fehlurteile seiner Richter haftet. Mit absolut lächerlichen und menschenverachtenden Entschädigungszahlungen an Menschen welche zu Unrecht verurteilt wurden, durch eine (ungerechtfertigte!) Haft Familie, Vermögen, Arbeitsplatz, Heim, Lebensgrundlage verloren haben.
    Das Mindeste was solchen Justizopfern zustehen müsste, wäre eine Kompensation für das verursachte Leid welches sie zumindest für den Rest ihrer Leben von finanziellen Sorgen befreien könnte.
    Die Vorgangsweisen und Reaktionen von Versicherungen wären auch transparenter als die derzeitige Situation wo nicht einmal klar ist, ob solche gravierenden Fehlurteile nach ihrem Auffliegen überhaupt Konsequenzen für die dafür verantwortlichen Richter haben.

    Eine Versicherung die zu viele Schadensfälle durch einen bestimmten Richter erleidet, würde diesem Richter zweifellos den Versicherungsschutz aufkündigen.
    Ohne Versicherung keine Tätigkeit als Richter. Die „faulen Äpfel“ würden so „auf natürlichem Weg“ entfernt werden.
    Eine solche Versicherung sollte durch eine staatliche Ausfallhaftung abgesichert sein, damit ein Justizopfer nicht dadurch um seine Entschädigung umfallen kann, weil die Versicherung in Konkurs gegangen ist.

    (5b) Tatsächlich unabhängige Beobachter-Gremien welche sowohl einzelne Verhandlungen beobachten wie nachträglich Urteile prüfen können, welche diesem Gremium zur Kenntnis gebracht werden.

    Diese Gremien sollen gar nicht durch entsprechend juristisch gebildete Personen besetzt sein, sondern durch Menschen mit „Alltags-Qualitäten“: Anstand, Fairness, gesundem Hausverstand, etc.
    Diese Gremien sollten eine große Palette an Befugnissen haben. Bis hin zur Aufhebung von Urteilen, dem Aussprechen von Rügen gegen Richter, Anordnung der Neudurchführung eines Verfahrens vor einem anderen Gericht mit gleichzeitigem vollen Kostenersatz für den Angeklagten.
    Wobei ich mir ebenfalls eine Art „Punkte-System“ vorstellen könnte, ähnlich wie das bei Verkehrssündern in zumindest Deutschland, Spanien und Frankreich existiert.
    Jeder von diesem Gremium ausgesprochenen Rüge ordnet dieses auch eine „Strafpunkte-Anzahl“ zu. Je mehr „Punkte“, desto teurer die Versicherung.
    Das Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl würde dann automatisch den Job-Verlust ohne Anspruch auf irgend eine weitere Kompensation bedeuten.
    Ich bin mir ganz sicher, dass wir dann deutlich besser überlegte und ausgewogene Urteile sehen würden.

    (5c) Ein adäquat deutlich nach oben angepasstes Gehalt für Richter. Wer eine hohe Verantwortung samt einem direkt damit verbundenen auch persönlichen Risiko trägt, sollte auch adäquat kompensiert werden. Ein entsprechend attraktives Gehaltsangebot sollte dafür sorgen können, dass es, trotz der „Bedrohung“ die mit dieser Tätigkeit verbunden ist, genügend Interessierte gibt.
    Zumindest von jener Sorte die mit dem festen Vorsatz an die Aufgabe heran geht, tatsächlich für Gerechtigkeit zu sorgen – auch wenn „Gerechtigkeit“ etwas ist, das im derzeitigen Justizwesen zynisch als etwas in Abrede gestellt wird, das gar nicht Aufgabe der Justiz wäre.
    Ist es aber! – Genau das ist es, was sich die Bevölkerung, welcher die Justiz letztendlich dient, erwartet!

    (5d) Eine ganz klare Verankerung der Botschaft im Rechtssystem, dass Richter auch strafrechtlich belangt werden können, verbunden mit der Demonstration, dass sie das auch werden.
    Beginnen könnte man damit, dass man endlich auch die Fälle der NS-Richter aufrollt.
    Selbst wenn diese bereits verstorben sind, haben deren Familien schließlich von der infamen „Unrechts-Richterschaft“ profitiert und somit wäre eine „retrospektive Sippenhaftung“ nicht unangebracht. Selbst wenn es nur symbolisch wäre. Opferschutzeinrichtungen würde zusätzlicher finanzieller Mittel aus solchen Einnahmen durchaus adäquat einsetzen.
    Jene die für das Unheil und Unrecht zumindest ganz klar MIT-verantwortlich sind, oder davon, direkt oder indirekt, profitiert haben, tragen auch die Bürde.
    Es würde also gelten gegen die NS-Richter nominell hohe Haftstrafen auszusprechen, welche dann in Compensando von ihren Familien durch Geldleistungen abgegolten werden müssen.
    Alleine die symbolische Bedeutung wäre nicht zu unterschätzen.

    (5e) Dann wäre endlich klar, dass wir „Nie wieder“ wirklich ernst meinen.

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